Urlaubsrechner 2026
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch – bei Vollzeit und Teilzeit, bei Jobwechsel im laufenden Jahr, mit Resturlaub und Urlaubsabgeltung.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Nach § 3 BUrlG haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Das Gesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus; bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen mehr vor, häufig 25 bis 30 Tage.
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | Bei 30 Tagen Vertragsurlaub |
|---|---|---|
| 5 | 20 Tage | 30 Tage |
| 4 | 16 Tage | 24 Tage |
| 3 | 12 Tage | 18 Tage |
| 2 | 8 Tage | 12 Tage |
| 1 | 4 Tage | 6 Tage |
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Teilzeitkräfte haben – umgerechnet – genauso viele Wochen Urlaub wie Vollzeitkräfte. Die Formel lautet:
Urlaubstage = Vertragsurlaub ÷ Arbeitstage der Vollzeitwoche × eigene Arbeitstage pro Woche
Beispiel: 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche, Sie arbeiten an 3 Tagen: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage. Wie viele Stunden Sie an diesen Tagen arbeiten, spielt keine Rolle.
Wartezeit und Teilurlaub (§§ 4, 5 BUrlG)
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat erhalten Sie, wenn
- Sie nach dem 1. Juli eintreten und die Wartezeit im laufenden Jahr nicht mehr erfüllen,
- Sie vor Ablauf der Wartezeit ausscheiden, oder
- Sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) ausscheiden.
Wer nach erfüllter Wartezeit ab dem 1. Juli ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Urlaub, den bereits ein früherer Arbeitgeber im selben Jahr gewährt hat, wird angerechnet (§ 6 BUrlG) – lassen Sie sich dazu eine Urlaubsbescheinigung geben.
Resturlaub und Urlaubsabgeltung
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden; eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Der Urlaub verfällt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Der Rechner schätzt den Tagessatz als 3 Monatsgehälter ÷ (13 × Arbeitstage pro Woche).
Häufige Fragen
Verfällt mein Urlaub bei Krankheit?
Nein. Während einer Krankheit mit Attest werden keine Urlaubstage verbraucht (§ 9 BUrlG). Bei langer Krankheit verfällt der Urlaub spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Bekomme ich Urlaub in der Probezeit?
Ja, der Anspruch entsteht anteilig von Beginn an. Den vollen Jahresurlaub gibt es aber erst nach der Wartezeit von sechs Monaten.
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Ratgeber zum Thema: Wann verfällt Resturlaub? · Kündigung schreiben: Muster · Urlaub und Kündigung in der Probezeit
Hinweis: Der Rechner bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für Deutschland ab. Tarifverträge können abweichen. Keine Rechtsberatung. Stand: 2026.