Kündigungsfrist-Rechner
Berechnen Sie in Sekunden, an welchem Tag Ihr Arbeitsverhältnis endet – nach der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 622 BGB), für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
So funktioniert die Kündigungsfrist in Deutschland
Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen in § 622 BGB. Für Arbeitnehmer gilt immer die Grundfrist; für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Wer zum Monatsende gehen möchte, muss die Kündigung also spätestens vier Wochen vorher zustellen.
Kündigung durch den Arbeitgeber
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| unter 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Die frühere Regel, nach der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht zählen, ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-555/07) nicht mehr anzuwenden.
Probezeit
In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen – das Arbeitsverhältnis kann an jedem beliebigen Tag enden (§ 622 Abs. 3 BGB).
Wann beginnt die Frist?
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail oder WhatsApp reichen nicht.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer erhält am 10. März eine Kündigung. Vier Wochen später ist der 7. April; der nächste zulässige Termin ist der 15. April. Ist er seit sechs Jahren im Betrieb und kündigt der Arbeitgeber, gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende: Ende am 31. Mai.
Häufige Fragen
Gilt eine längere Frist aus dem Arbeitsvertrag?
Ja. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können längere Fristen festlegen. Für den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).
Was passiert, wenn die Kündigung zu spät zugeht?
Dann endet das Arbeitsverhältnis erst zum nächsten zulässigen Termin. Der Rechner zeigt immer den frühestmöglichen Termin.
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Hinweis: Dieser Rechner bildet die gesetzlichen Regeln für Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft in Deutschland ab. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 2026.