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Aufhebungsvertrag: Vorteile, Risiken und Sperrzeit

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das ist flexibel – kann aber beim Arbeitslosengeld teuer werden.

Aktualisiert: 11.10.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der beide Seiten das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden. Anders als bei einer Kündigung gelten keine Kündigungsfristen, kein Kündigungsschutz und keine Beteiligung des Betriebsrats. Auch er muss nach § 623 BGB schriftlich mit Unterschrift beider Seiten geschlossen werden.

Vorteile

Nachteile und Risiken

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, „löst das Beschäftigungsverhältnis“ selbst. Die Agentur für Arbeit verhängt dann in der Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Zusätzlich verkürzt sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III).

Keine Sperrzeit gibt es, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Nach den Weisungen der Bundesagentur ist das insbesondere der Fall, wenn ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte und die Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr liegt.

Ruhen des Arbeitslosengeldes

Endet das Arbeitsverhältnis früher, als es mit einer ordentlichen Kündigung möglich gewesen wäre, und erhalten Sie eine Abfindung, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen Teil dieser Zeit (§ 158 SGB III). Planen Sie das Ende daher möglichst nicht vor dem Ablauf der regulären Kündigungsfrist – den Termin zeigt Ihnen der Kündigungsfrist-Rechner.

Kein Widerrufsrecht

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich nicht widerrufen werden. Unwirksam kann er nur in Ausnahmefällen sein, etwa wenn er unter unfairem Druck zustande kam (Gebot fairen Verhandelns, BAG, 7.2.2019, 6 AZR 75/18). Unterschreiben Sie deshalb nie sofort im Personalgespräch.

Checkliste: Diese Punkte sollten geregelt sein

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Ja, aber meist erst nach einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt (§ 159 SGB III).

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Grundsätzlich nein. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei unfairem Verhandeln, kann er unwirksam sein.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Sie ist Verhandlungssache. Als Orientierung dient oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 2026.